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Die Krankmeldung erfolgt am ersten Tag telefonisch oder per Email an
Die Gesundmeldung erfolgt sofort bei Rückkehr an den Arbeitsplatz / die Einrichtung. Die Anzeige der Rückkehr erfolgt telefonisch oder per Email an
Der/die Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, dass die Meldungen erfolgen. Sollte eine telefonische Anzeige nicht möglich sein, so sind erneute Versuche vorzu- nehmen oder eine E-Mail zu verfassen, gern auch per WhatsApp auf die Diensthandynummer von Fabio Schmitz 0176 34316544.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben an dem Tag der Ausstellung oder spätestens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitz) weiterzuleiten.
Zudem gibt es die Drei-Tage-Regel. Bei Krankheit muss ab dem vierten Tag der Krank- heit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Geschäftszimmer 02-4 vorgelegt werden. Wichtig ist, es gelten bei der Fristberechnung die Kalendertage und nicht die Arbeitstage! Das bedeutet, dass sowohl Samstag und Sonntag als auch Feiertage mitberechnet werden.
Hier ein Beispiel: Falls sich ein*e Mitarbeitender am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonn- tag als Kalendertage zählen.
Es gilt auch hier die Punkte 1 - 3 zu beachten!