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verwaltung:krankmeldung

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Krankmeldung

Die Krankmeldung erfolgt am ersten Tag telefonisch oder per Email an

die betreffende Organisationseinheit / Einrichtung und

das Geschäftszimmer 02-4 (05361 28-2191 / 0176 34316544)

Die Gesundmeldung erfolgt sofort bei Rückkehr an den Arbeitsplatz / die Einrichtung. Die Anzeige der Rückkehr erfolgt telefonisch oder per Email an

die betreffende Organisationseinheit / Einrichtung und

das Geschäftszimmer 02-4 (05361 28-2191 / 0176 34316544)

Der/die Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, dass die Meldungen erfolgen.
Sollte eine telefonische Anzeige nicht möglich sein, so sind erneute Versuche vorzu- nehmen oder eine E-Mail zu verfassen, gern auch per WhatsApp auf die Diensthan- dynummer von Fabio Schmitz 0176 34316544.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben an dem Tag der Ausstellung oder spä- testens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitz) weiterzuleiten.

Zudem gibt es die Drei-Tage-Regel. Bei Krankheit muss ab dem 4. Tag der Krank- heit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Geschäftszimmer 02-4 vorgelegt werden. Wichtig ist, es gelten bei der Fristberechnung die Kalendertage und nicht die Arbeitstage! Das bedeutet, dass sowohl Samstag und Sonntag als auch Feiertage mitberechnet werden.

Hier ein Beispiel: Falls sich ein*e Mitarbeitender am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonn- tag als Kalendertage zählen.

Es gilt auch hier die Punkte 1 - 3 zu beachten!

verwaltung/krankmeldung.1633695785.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/10/08 12:23 von hannah