Die Krankmeldung erfolgt am ersten Tag telefonisch oder per Email an
Die Gesundmeldung erfolgt sofort bei Rückkehr an den Arbeitsplatz / die Einrichtung. Die Anzeige der Rückkehr erfolgt ebenfalls telefonisch oder per Email an die obengenannten Ansprechpartner*innen.
Der/die Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, dass die Meldungen erfolgen. Sollte eine telefonische Anzeige nicht möglich sein, so sind erneute Versuche vorzunehmen oder eine E-Mail zu verfassen, gern auch per WhatsApp auf die Diensthandynummer von Fabio Schmitz 0176 34316544.
Zudem gibt es die Drei-Tage-Regel. Bei Krankheit muss ab dem vierten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Geschäftszimmer 02-4 vorgelegt werden. Wichtig ist, es gelten bei der Fristberechnung die Kalendertage und nicht die Arbeitstage! Das bedeutet, dass sowohl Samstag und Sonntag als auch Feiertage mitberechnet werden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben an dem Tag der Ausstellung oder spätestens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitz) weiterzuleiten.
Hier ein Beispiel: Falls sich ein*e Mitarbeitende*r am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonntag als Kalendertage zählen.
Es gilt auch hier die Krank- und Rückmeldung zu tätigen!