Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


bildungsurlaub

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Bildungsurlaub

Alle Mitarbeitenden der Stadt Wolfsburg haben ein Recht auf Bildungsurlaub. Dieser kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. In einem Kalenderjahr hat jeder Mitarbeitende, der fünf Tage in der Woche ar- beitet, einen Anspruch auf fünf Arbeitstage, Bildungsurlaub. Bei Mitarbeitenden, die regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten, verändert sich der Anspruch entsprechend.

Hier kannst du den Antrag für Bildungsurlaub direkt online ausfüllen.

Der Bildungsurlaub sollte so früh wie möglich, in der Regel mindestens 4 Wochen vor- her, mit dem Formular und der Anmeldung der Veranstaltung zusammen bei der zu- ständigen Fachgebiets- oder Abteilungsleitung abgegeben werden.

https://formserv.stadt.wolfsburg.de/jfs/findform?shortname=sonderurlaub_zentral&formtecid=3&areashortna me=QWERTZGHJKL

Wichtig! Nach Beendigung des Bildungsurlaubs muss der zuständigen Person im GB 14 Personal die Teilnahmebestätigung zugesendet (per E-Mail in diesem Fall Frau Witke) werden! (siehe Beispiel)

Hier ein Beispiel für einen ausgefüllten und bestätigten Bildungsurlaub:

page21image1579392 page21image1587840page21image16704656

bildungsurlaub.1633698391.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/10/08 13:06 von hannah