Jede Einrichtung in der Jugendförderung verfügt über einem eigenen Etat. Aus diesem Etat bekommt die Einrichtung bspw. das Geld für die Handkasse. Damit eine Einrichtung aber nicht ständig die Handkasse abrechnen oder Bar größere Summen ausgeben muss, gibt es sogenannte “Auftragsscheine“. Diese werden über die Auftragerstellung ausgefüllt.
Hier 2 Beispiele zum Vergleich:
Wie bei Beispiel 1 ist ein genannter Gegenstand angegeben. Wenn der/die Mitarbeiten- de weiß, was er/sie alles kaufen möchte, kann er die Gegenstände in der Tabelle eintra- gen. Hierbei ist wichtig auf den Brutto- und Nettopreis zu achten. Die zwei Basketbälle kosten in der Gesamtsumme (Netto) 38,90 €. Dies ist aber der Bruttopreis des Ge- schäfts, daher muss unter der Tabelle “oder es handelt sich um den Bruttopreis“ angekreuzt werden!
Bei Beispiel Nummer 2 ist “Waren aller Art“ angegeben. Dies ermöglicht das Einkaufen von allen Gegenständen und Lebensmitteln im Geschäft.
Wenn alles ausgefüllt wurde, wird der Antrag wenn möglich mit 2-3 Tagen Vorlauf an Fabio Schmitz oder Christoph Hundertmark geschickt.