====== Krankmeldung ====== Die **Krankmeldung** erfolgt am ersten Tag telefonisch oder per Email an * die betreffende Organisationseinheit / Einrichtung und * das Geschäftszimmer 02-4 (05361 28-2191 / 0176 34316544) Die **Gesundmeldung** erfolgt sofort bei Rückkehr an den Arbeitsplatz / die Einrichtung. Die Anzeige der Rückkehr erfolgt ebenfalls telefonisch oder per Email an die obengenannten Ansprechpartner*innen. Der/die Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, dass die Meldungen erfolgen. Sollte eine telefonische Anzeige nicht möglich sein, so sind erneute Versuche vorzunehmen oder eine E-Mail zu verfassen, gern auch per WhatsApp auf die Diensthandynummer von Fabio Schmitz 0176 34316544. Zudem gibt es die **Drei-Tage-Regel**. Bei Krankheit muss ab dem vierten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Geschäftszimmer 02-4 vorgelegt werden. Wichtig ist, es gelten bei der Fristberechnung die Kalendertage und nicht die Arbeitstage! Das bedeutet, dass sowohl Samstag und Sonntag als auch Feiertage mitberechnet werden. **Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen** haben an dem Tag der Ausstellung oder spätestens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitz) weiterzuleiten. __Hier ein Beispiel: __Falls sich ein*e Mitarbeitende*r am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonntag als Kalendertage zählen. Es gilt auch hier die Krank- und Rückmeldung zu tätigen!