====== Bildungsurlaub ====== Alle Mitarbeitenden der Stadt Wolfsburg haben ein Recht auf Bildungsurlaub. Dieser kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. In einem Kalenderjahr hat **jeder Mitarbeitende, der **f**ünf Tage in der Woche arbeitet, einen Anspruch auf fünf Arbeitstage, Bildungsurlaub.** Bei Mitarbeitenden, die regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten, verändert sich der Anspruch entsprechend. [[https://formserv.stadt.wolfsburg.de/jfs/findform?shortname=sonderurlaub_zentral&formtecid=3&areashortname=QWERTZGHJKL|Hier]] kannst du den Antrag für Bildungsurlaub direkt online ausfüllen. Der Bildungsurlaub sollte so früh wie möglich, in der Regel mindestens **4 Wochen vor- her, mit dem Formular und der Anmeldung der Veranstaltung** zusammen bei der zu- ständigen Fachgebiets- oder Abteilungsleitung abgegeben werden. Wichtig! Nach Beendigung des Bildungsurlaubs muss der zuständigen Person im GB 14 Personal die Teilnahmebestätigung zugesendet (per E-Mail in diesem Fall Frau Witke) werden! (siehe Beispiel) Hier ein Beispiel für einen ausgefüllten und bestätigten Bildungsurlaub: {{ :verwaltung:bildungsurlaub.png?nolink&613x868 }}