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verwaltung:krankmeldung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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verwaltung:krankmeldung [2021/10/08 12:31]
hannah
verwaltung:krankmeldung [2021/10/08 12:36] (aktuell)
hannah
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 **Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen**  haben an dem Tag der Ausstellung oder spätestens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitz) weiterzuleiten. **Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen**  haben an dem Tag der Ausstellung oder spätestens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitz) weiterzuleiten.
  
-Hier ein Beispiel: Falls sich ein*e Mitarbeitende*r am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonntag als Kalendertage zählen.+__Hier ein Beispiel: __Falls sich ein*e Mitarbeitende*r am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonntag als Kalendertage zählen.
  
-Es gilt auch hier die Punkte 1 zu beachten!+Es gilt auch hier die Krankund Rückmeldung zu tätigen!
  
  
verwaltung/krankmeldung.1633696314.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/10/08 12:31 von hannah