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verwaltung:krankmeldung [2021/10/08 12:31] hannah |
verwaltung:krankmeldung [2021/10/08 12:36] (aktuell) hannah |
| **Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen** haben an dem Tag der Ausstellung oder spätestens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitz) weiterzuleiten. | **Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen** haben an dem Tag der Ausstellung oder spätestens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitz) weiterzuleiten. |
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| Hier ein Beispiel: Falls sich ein*e Mitarbeitende*r am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonntag als Kalendertage zählen. | __Hier ein Beispiel: __Falls sich ein*e Mitarbeitende*r am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonntag als Kalendertage zählen. |
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| Es gilt auch hier die Punkte 1 - 3 zu beachten! | Es gilt auch hier die Krank- und Rückmeldung zu tätigen! |
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