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verwaltung:krankmeldung

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verwaltung:krankmeldung [2021/10/08 12:23]
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verwaltung:krankmeldung [2021/10/08 12:36] (aktuell)
hannah
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 ====== Krankmeldung ====== ====== Krankmeldung ======
  
-  -+Die **Krankmeldung** erfolgt am ersten Tag telefonisch oder per Email an
  
-Die Krankmeldung erfolgt am ersten Tag telefonisch oder per Email an+   * die betreffende Organisationseinheit / Einrichtung und 
 +  * das Geschäftszimmer 02-4 (05361 28-2191 / 0176 34316544)
  
-      -+Die **Gesundmeldung**  erfolgt sofort bei Rückkehr an den Arbeitsplatz / die Einrichtung. Die Anzeige der Rückkehr erfolgt ebenfalls telefonisch oder per Email an die obengenannten Ansprechpartner*innen.
  
-die betreffende Organisationseinheit Einrichtung und+Der/die Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, dass die Meldungen erfolgen. Sollte eine telefonische Anzeige nicht möglich sein, so sind erneute Versuche vorzunehmen oder eine E-Mail zu verfassen, gern auch per WhatsApp auf die Diensthandynummer von Fabio Schmitz 0176 34316544.
  
-      -+Zudem gibt es die **Drei-Tage-Regel**. Bei Krankheit muss ab dem vierten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Geschäftszimmer 02-4 vorgelegt werden. Wichtig ist, es gelten bei der Fristberechnung die Kalendertage und nicht die Arbeitstage! Das bedeutet, dass sowohl Samstag und Sonntag als auch Feiertage mitberechnet werden.
  
-das Geschäftszimmer 02-4 (05361 28-2191 / 0176 34316544)+**Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen**  haben an dem Tag der Ausstellung oder spätestens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitzweiterzuleiten.
  
-  -+__Hier ein Beispiel: __Falls sich ein*e Mitarbeitende*r am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonntag als Kalendertage zählen.
  
-Die Gesundmeldung erfolgt sofort bei Rückkehr an den Arbeitsplatz / die Einrichtung. Die Anzeige der Rückkehr erfolgt telefonisch oder per Email an +Es gilt auch hier die Krankund Rückmeldung zu tätigen!
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-die betreffende Organisationseinheit / Einrichtung und +
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-das Geschäftszimmer 02-4 (05361 28-2191 / 0176 34316544) +
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-Der/die Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, dass die Meldungen erfolgen. \\ Sollte eine telefonische Anzeige nicht möglich sein, so sind erneute Versuche vorzu- nehmen oder eine E-Mail zu verfassen, gern auch per WhatsApp auf die Diensthan- dynummer von Fabio Schmitz 0176 34316544. +
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-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben an dem Tag der Ausstellung oder spä- testens am Folgetag dem Geschäftszimmer 02-4 oder der Einrichtung vorzuliegen. Bei Ersteingang in der Einrichtung ist sie immer mit Eingangsdatum zu versehen und unverzüglich im Original sowie vorab als E-Mail an das Geschäftszimmer 02-4 (Fabio Schmitz) weiterzuleiten. +
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-Zudem gibt es die Drei-Tage-Regel. Bei Krankheit muss ab dem 4. Tag der Krank- heit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Geschäftszimmer 02-4 vorgelegt werden. Wichtig ist, es gelten bei der Fristberechnung die Kalendertage und nicht die Arbeitstage! Das bedeutet, dass sowohl Samstag und Sonntag als auch Feiertage mitberechnet werden. +
- +
-Hier ein Beispiel: Falls sich ein*e Mitarbeitender am Freitag arbeitsunfähig meldet und am Montag immer noch krank ist, muss der/die Mitarbeitende am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt vorlegen, da Samstag und Sonn- tag als Kalendertage zählen. +
- +
-Es gilt auch hier die Punkte 1 zu beachten!+
  
  
verwaltung/krankmeldung.1633695785.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/10/08 12:23 von hannah