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bildungsurlaub

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bildungsurlaub [2021/10/08 13:04]
hannah angelegt
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-====== Bildungsurlaub ====== 
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-Bildungsurlaub 
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-Alle Mitarbeitenden der Stadt Wolfsburg haben ein Recht auf Bildungsurlaub. Dieser kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. In einem Kalenderjahr hat jeder Mitarbeitende, der fünf Tage in der Woche ar- beitet, einen Anspruch auf fünf Arbeitstage, Bildungsurlaub. Bei Mitarbeitenden, die regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten, verändert sich der Anspruch entsprechend. 
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-Der Bildungsurlaub sollte so früh wie möglich, in der Regel mindestens 4 Wochen vor- her, mit dem Formular und der Anmeldung der Veranstaltung zusammen bei der zu- ständigen Fachgebiets- oder Abteilungsleitung abgegeben werden. 
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-https://formserv.stadt.wolfsburg.de/jfs/findform?shortname=sonderurlaub_zentral&formtecid=3&areashortna me=QWERTZGHJKL 
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-Wichtig! Nach Beendigung des Bildungsurlaubs muss der zuständigen Person im GB 14 Personal die Teilnahmebestätigung zugesendet (per E-Mail in diesem Fall Frau Witke) werden! (siehe Beispiel) 
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-Hier ein Beispiel für einen ausgefüllten und bestätigten Bildungsurlaub: 
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bildungsurlaub.1633698244.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/10/08 13:04 von hannah